Kategorie: Netznews

Die richtigen Verhaltensweisen von Autofahrern bei Schnee

Obwohl der deutsche Wetterdienst Schnee vorausgesagt hat, kommt der Schnee ganz plötzlich und unerwartet. Doch eins ist sicher, Autofahrer haben zur kalten Jahreszeit mehrere Pflichten. Autofahrer müssen ihr Auto in der kalten Jahreszeit winterfest ausrüsten, damit sie es überhaupt bewegen dürfen. In erster Linie ist es wichtig dafür zu sorgen, dass die Sommerreifen gegen Winterreifen getauscht werden.

Schon ab einer Temperatur von +6°C sollten Autofahrer ab Oktober ihre Sommerreifen gegen Winterreifen tauschen. Hat ein Autofahrer einen Unfall mit Sommerreifen in der kälteren Jahreszeit, kann ihm eine Teilschuld mitgegeben werden. Beim Tausch der Reifen ist das Profil der Winterreifen zu überprüfen. Ist das Profil zu gering, müssen die alten Winterreifen gegen Neue ausgetauscht werden. Reifen können paarweise ausgetauscht werden. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass immer die Reifen gemeinsam ausgetauscht werden, die sich auf der gleichen Achse befinden.

Des Weiteren muss ein Autofahrer immer für gute Sichtverhältnisse sorgen. Das heißt, ein Autofahrer muss vor Fahrtantritt alle Scheiben komplett von Schnee befreien. Befindet sich eine Eisschicht auf den Autoscheiben, muss auch diese komplett entfernt werden. Bevor die Autofahrt angetreten wird, müssen das Dach, die Motorhaube sowie der Kofferraum schneefrei sein. Der geschmolzene Schnee auf den Straßen enthält Salz, diese Mischung hinterlässt weiße Streifen auf den Autoscheiben. Durch Spitzwasser werden die Autoscheiben schnell schmierig, deshalb muss sich immer genügend Wasser in der Scheibenwischanlage befinden.

Bei diesen Temperaturen muss die Scheibenwischanlage mit Scheibenfrostschutzmittel versehen sein. Ohne Frostschutz kann ein Spritzer Wasser schon auf den Autoscheiben gefrieren. Autos, die mit Kühlwasser gekühlt werden, sollten genügend Kühlerfrostschutzmittel enthalten. An Tankstellen oder mittels eines Prüfgerätes kann getestet werden, ob sich genügend Frostschutz im Kühler befindet. Vor Fahrtantritt sollten alle Lichter des Autos kontrolliert werden und ebenfalls vom Schnee befreit werden.

Das Verhalten im Straßenverkehr

Bei Schnee sind andere Straßenverhältnisse geschaffen als bei trockener Fahrbahn. Dabei gilt noch mehr die Regel, alle Autofahrer sollten Rücksicht nehmen. Kein Autofahrer weiß, ob sich zusätzlich Eis unter der Schneedecke befindet, das Tempo muss immer den Wetterverhältnissen angepasst werden. Autofahrer, die noch nie bei Schnee mit ihrem Auto gefahren sind, können das Reagieren ihres Autos auf einem mit schneebedeckten freien Parkplatz oder Übungsplatz testen. Bei schneebedeckten Straßen gilt immer die Devise, genügend Abstand halten kann das Aufrutschen auf ein anderes Fahrzeug verhindern.

Allgemein gilt im Straßenverkehr, kein Autofahrer sollte auf sein Recht bestehen. Da trotz Winterreifen Autos bei Schnee ins Rutschen kommen können, sollte an eine rote Ampel langsam herangefahren werden. Langsames Stotterbremsen kann verhindern, dass das Auto ins Rutschen gerät. Unfälle passieren bei schneebedeckten Straßen mehr, so sollten Rettungsfahrzeugen so schnell wie möglich platz gemacht werden können. Bei Rettungseinsätzen muss dran gedacht werden, Menschenleben können davon abhängen. Auf den Straßen kommt es nicht nur zu Fehlverhalten der Autofahrer, sondern Fußgänger können auf die Fahrbahn treten. Autofahrer sollten deshalb gerade in engeren Straßen ohne Ausweichmöglichkeit gegebenenfalls Schritttempo fahren.

Angst vor schneebedeckte Straßen

Es gibt Menschen, die Angst vor dem Fahren auf schneebedeckte Straßen haben. Ihre Fahrweise kann dazu beitragen, dass andere Autofahrer gefährden werden. Hat ein Autofahrer Angst bei Schnee mit seinem Auto zu fahren, sollte dieser lieber auf Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften umsteigen. Doch nicht nur das Autofahren wird für diese Menschen zur Tortur, sondern auch das Suchen nach einem Parkplatz.

Haben Autofahrer die Möglichkeit auf einer geraden Strecke zu parken, dann sollten sie dieses nutzen. Gerade beim Anfahren kann ein Auto ins Rutschen kommen, dass Auto an einem Berg abzustellen kann für ängstliche Autofahrer noch mehr kontraproduktiv sein. Taut der Schnee, so kann überfrierende Nässe zusätzlich für Glätte sorgen. Getauter Schnee bringt an den Straßenrändern übergroße Pfützen, hier muss der Autofahrer besonders vorsichtig fahren. Fußgänger auf dem Bürgersteig sind zum einen nicht begeistert, wenn sie nass gespritzt werden, sondern dieses Verhalten kann auch mit Bußgeld geahndet werden.

Mehr Freizeit durch Brückentage – Urlaubsplanung 2019 NRW

Gerade in größeren Betrieben kann eine frühzeitige Planung des Jahresurlaubes von Vorteil sein, um die geplante Freizeit auch genehmigt zu bekommen.
Auch im Jahr 2019 lohnt es sich, einen Blick auf die Feiertage und damit auch mögliche Brückentage in Nordrhein-Westfalen zu werfen.

Um Ostern herum gibt es, wie jedes Jahr, den Karfreitag und den Ostermontag, die für die meisten arbeitsfrei sind. Im Vergleich zu 2018 findet Ostern in 2019 relativ spät statt, anfangen mit dem Karfreitag am 19.04.2019 bis Ostermontag, den 22.04.2019. Hier sind mit acht Urlaubstagen zwei volle Wochen Urlaub möglich.

Ende April, beziehungsweise Anfang Mai, wird es hingegen etwas interessanter, da der Tag der Arbeit, der 01. Mai, auf einen Mittwoch fällt. Wer sich also den 29. April und den 30. April frei nimmt, hätte ein sehr langes Wochenende zum Monatswechsel.
Am 30. Mai kommt Christi Himmelfahrt und fällt praktischerweise auf einen Donnerstag. Mit einem Urlaubstag für den Freitag, 31. Mai, ist auch hier wieder ein verlängertes Wochenende möglich.

Weiter geht es im Juni mit Pfingsten. Da Pfingstmontag, der 10. Juni wie jedes Jahr frei ist, kann man auch hier wieder mit vier Urlaubstagen eine ganze Woche entspannen.
Fronleichnam, der 20. Juni fällt auf einen Donnerstag und ist ebenfalls arbeitsfrei. In dieser Woche macht ein Urlaubstag am darauffolgenden Freitag, den 21. Juni, Sinn. Hier ist ein verlängertes Wochenende im Sommer drin.

Dasselbe gilt für den nächsten Feiertag, den Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober. Auch dieser Feiertag fällt auf einen Donnerstag und ermöglicht mit nur einem Urlaubstag ein verlängertes Wochenende.

Allerheiligen am 01. November fällt auf einen Freitag. Wer hier vier Urlaubstage investiert, kann sich über eine komplett freie Woche freuen.

Über die Weihnachtsfeiertage wird sich vermutlich jeder Arbeitnehmer im Jahr 2019 freuen. Angefangen mit Heiligabend beginnen die Weihnachtsfeiertage auf einem Dienstag, gefolgt vom ersten und zweiten Weihnachtstag am Mittwoch und Donnerstag. Wer sich in dieser Woche den Montag und den Freitag frei nimmt, genießt mit Freunden und der Familie eine besinnliche und arbeitsfreie Weihnachtswoche.

Da Silvester am 31. Dezember auf einen Dienstag fällt, kann ein Urlaubstag am Montag das Jahr entspannt abschließen.

Wer also an keinem festen Urlaubszeitraum gebunden ist, kann durch einige Brückentage im Jahr 2019 mehr Freizeit aus seinen Urlaubstagen heraus holen.

Der nächste Datenskandal der Bahn bahnt sich an

Vor nicht einmal drei Jahren hat der langjährige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, angeboten. Viele Tageszeitungen und Medien berichteten am 30. März 2009 davon. Doch wie sieht es bei der Bahn drei Jahre später mit Bespitzelung und Datenschutz aus?

Offensichtlich hat die Deutsche Bahn keine Konsequenzen aus dem damaligen Fehlverhalten des Unternehmens gezogen. Zwar wurden die offensichtlichen Bespitzelungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Dafür wird aber der Datenschutz kleiner geschrieben, denn je.

Zwei Beispiele, die Hunderttausende Arbeitnehmer von Kundenunternehmen betreffen, können dies ganz einfach darstellen:

Seit Dezember 2011 gibt die Bahn einige Varianten der BahnCard Business aus Kostenersparnisgründen ganz ohne Foto aus. Stattdessen werden alle Kunden gezwungen, sich bei Stichproben bei der Fahrkartenkontrolle mit einem Personalausweis auszuweisen. Dies widerspricht mehrfach dem geltenden Recht:

Das Bundespersonalausweisgesetz sieht ausdrücklich kein Ausweisrecht von Privatunternehmen vor. Die sicherheitskritischen Personalausweisdaten wie Ausweisnummer, Geburtsdatum und viele weitere sollen lediglich bei Grenzübertritt, Kontoeröffnung oder bei Fahrten ins Ausland durch Zoll und Polizei geprüft werden können. Es ist also einfach nur als scheinheilig anzusehen, wenn man den französischen Ministerpräsidenten Sarkozy kritisiert, weil er Grenzkontrollen einführen will. Die unberechtigte Personalausweiskontrolle durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn ist allerdings Alltag.

Die Deutsche Bahn übersieht diesen Tatbestand geflissentlich und geht noch viel weiter. Fahrgäste, die ihren Personalausweis nicht zeigen wollen, werden lt. Beförderungsbedingungen als Schwarzfahrer abgestempelt und Ihnen wird eine Straftat (Leistungserschleichung) angehängt. Somit ergibt sich die skurrile Situation, dass ein Staatsunternehmen tausendfach Straftaten vortäuscht. Denn ohne ein Ausweisrecht darf sie auch nicht die Vorlage des Personalausweises verlangen.

Darüberhinaus verletzt die Bahn auch Teile ihrer Betriebspflicht. Da der Bund über die jeweiligen Gesellschaften der Bundesländer den Nahverkehr bestellt kann die Bahn keine ungesetzlichen Regelungen in die Beförderungsbedingungen einführen. Als die Deutsche Bahn vor einigen Monaten von einem Kunden schriftlich auf die Ungesetzlichkeit der Maßnahme angesprochen wurde kam die sehr unbefriedigende Antwort, dass dieses Verhalten doch im Kundeninteresse sein würde.

Schlimmer noch sind die neuen Fahrscheine für Firmenkunden. Der Kauf in Reisebüros und Agenturen wurde erheblich eingeschränkt. Jeder neu ausgestellte Fahrschein enthält nunmehr aufgedruckt das Geburtsjahr des Reisenden.

Während bisher die Personaldaten – wie beispielsweise das Geburtsdatum – nur der Personalabteilung zugänglich waren, wird das Geburtsjahr nunmehr in Klartext zweistellig auf jedem einzelnen Fahrschein angegeben. Steht hinter dem Namen beispielsweise „930“, so ist der Fahrgast 30 Jahre alt. Personenbezogene Daten die dann jedermann im Kunden unternehmen bei der Reisekostenabrechnung einsehen kann von demjenigen der die Fahrkarte druckt bis zu einem der nur zufällig eine Fahrkarte auf dem Schreibtisch sieht.

Damit senkt die Bahn als Dienstleister den Datenschutzstandard für Hunderttausende Geschäftsreisende und zwingt diese auch auf Inlandsreisen und Kurzstrecken dazu, sich mit dem Personalausweis auszuweisen.

Damit findet sich beim lt. eigenen Angaben führenden Mobilitätsdienstleister der gleiche Datenschutzstandard wie bei der nicht gerade demokratisch beleumdeten chinesischen Staatsbahn: Das dortige Regime fordert die Vorlage des Personalausweises bei jedem Fahrkartenkauf.

Eine Mischung aus Orwell und Kommunismus also. Gute Fahrt. Die Bahn hat also aus den vergangenen Datenschutzskandalen leider überhaupt nichts gelernt. Dabei könnte das offene System Bahn durchaus vobildhaft handeln.