Europäisches Recht auf Reparatur verpflichtet die Hersteller, Reparaturen für bis zu zehn Jahre durchzuführen

Europäisches Recht auf Reparatur verpflichtet die Hersteller, Reparaturen für bis zu zehn Jahre durchzuführen

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen neuen Vorschlag zur Reparatur von Geräten verabschiedet. Dies sollte es für Verbraucher einfacher und kostengünstiger machen, Waren reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Darüber hinaus erwartet die EU, dass Hersteller und Verkäufer ermutigt werden, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Die Gesetzgebung muss sicherstellen, dass alle defekten Produkte innerhalb der Garantiezeit geparkt und nicht weggeworfen werden, sofern dies nicht teurer ist, als sie durch ein neues zu ersetzen. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist stehen Verbrauchern neue Rechte und Instrumente zur Verfügung, sodass Reparaturen zu einer zugänglichen Option werden.

Je nach Produkttyp müssen die Hersteller Reparaturen bis zu fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf durchführen.

Beispielsweise haben Nutzer das Recht, von den Herstellern die Reparatur ihrer defekten Geräte zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (wie Waschmaschinen oder Fernseher). Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, die Verbraucher über die Geräte zu informieren, die von den Herstellern selbst repariert werden müssen. Zu den weiteren Ergänzungen gehören eine Online-Reparaturplattform, um Menschen mit Werkstätten in Kontakt zu bringen, sowie ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen und ein Formular mit Reparaturinformationen, die die Transparenz in Bezug auf Preise und Konditionen erhöhen sollen.

Der Vorschlag der Kommission muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden.

Quelle: Europese Commissie(2)