Monat: Dezember 2014

Der nächste Datenskandal der Bahn bahnt sich an

Vor nicht einmal drei Jahren hat der langjährige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, angeboten. Viele Tageszeitungen und Medien berichteten am 30. März 2009 davon. Doch wie sieht es bei der Bahn drei Jahre später mit Bespitzelung und Datenschutz aus?

Offensichtlich hat die Deutsche Bahn keine Konsequenzen aus dem damaligen Fehlverhalten des Unternehmens gezogen. Zwar wurden die offensichtlichen Bespitzelungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Dafür wird aber der Datenschutz kleiner geschrieben, denn je.

Zwei Beispiele, die Hunderttausende Arbeitnehmer von Kundenunternehmen betreffen, können dies ganz einfach darstellen:

Seit Dezember 2011 gibt die Bahn einige Varianten der BahnCard Business aus Kostenersparnisgründen ganz ohne Foto aus. Stattdessen werden alle Kunden gezwungen, sich bei Stichproben bei der Fahrkartenkontrolle mit einem Personalausweis auszuweisen. Dies widerspricht mehrfach dem geltenden Recht:

Das Bundespersonalausweisgesetz sieht ausdrücklich kein Ausweisrecht von Privatunternehmen vor. Die sicherheitskritischen Personalausweisdaten wie Ausweisnummer, Geburtsdatum und viele weitere sollen lediglich bei Grenzübertritt, Kontoeröffnung oder bei Fahrten ins Ausland durch Zoll und Polizei geprüft werden können. Es ist also einfach nur als scheinheilig anzusehen, wenn man den französischen Ministerpräsidenten Sarkozy kritisiert, weil er Grenzkontrollen einführen will. Die unberechtigte Personalausweiskontrolle durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn ist allerdings Alltag.

Die Deutsche Bahn übersieht diesen Tatbestand geflissentlich und geht noch viel weiter. Fahrgäste, die ihren Personalausweis nicht zeigen wollen, werden lt. Beförderungsbedingungen als Schwarzfahrer abgestempelt und Ihnen wird eine Straftat (Leistungserschleichung) angehängt. Somit ergibt sich die skurrile Situation, dass ein Staatsunternehmen tausendfach Straftaten vortäuscht. Denn ohne ein Ausweisrecht darf sie auch nicht die Vorlage des Personalausweises verlangen.

Darüberhinaus verletzt die Bahn auch Teile ihrer Betriebspflicht. Da der Bund über die jeweiligen Gesellschaften der Bundesländer den Nahverkehr bestellt kann die Bahn keine ungesetzlichen Regelungen in die Beförderungsbedingungen einführen. Als die Deutsche Bahn vor einigen Monaten von einem Kunden schriftlich auf die Ungesetzlichkeit der Maßnahme angesprochen wurde kam die sehr unbefriedigende Antwort, dass dieses Verhalten doch im Kundeninteresse sein würde.

Schlimmer noch sind die neuen Fahrscheine für Firmenkunden. Der Kauf in Reisebüros und Agenturen wurde erheblich eingeschränkt. Jeder neu ausgestellte Fahrschein enthält nunmehr aufgedruckt das Geburtsjahr des Reisenden.

Während bisher die Personaldaten – wie beispielsweise das Geburtsdatum – nur der Personalabteilung zugänglich waren, wird das Geburtsjahr nunmehr in Klartext zweistellig auf jedem einzelnen Fahrschein angegeben. Steht hinter dem Namen beispielsweise „930“, so ist der Fahrgast 30 Jahre alt. Personenbezogene Daten die dann jedermann im Kunden unternehmen bei der Reisekostenabrechnung einsehen kann von demjenigen der die Fahrkarte druckt bis zu einem der nur zufällig eine Fahrkarte auf dem Schreibtisch sieht.

Damit senkt die Bahn als Dienstleister den Datenschutzstandard für Hunderttausende Geschäftsreisende und zwingt diese auch auf Inlandsreisen und Kurzstrecken dazu, sich mit dem Personalausweis auszuweisen.

Damit findet sich beim lt. eigenen Angaben führenden Mobilitätsdienstleister der gleiche Datenschutzstandard wie bei der nicht gerade demokratisch beleumdeten chinesischen Staatsbahn: Das dortige Regime fordert die Vorlage des Personalausweises bei jedem Fahrkartenkauf.

Eine Mischung aus Orwell und Kommunismus also. Gute Fahrt. Die Bahn hat also aus den vergangenen Datenschutzskandalen leider überhaupt nichts gelernt. Dabei könnte das offene System Bahn durchaus vobildhaft handeln.